kopf

Das Bankrecht hat sich zu einem Kernfach des Zivilrechts und des Wirtschaftsrechts entwickelt. Es ist heute ein Zentralgebiet in der Rechtsprechung der Zivilgerichte. Die Errichtung des für Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats beim Bundesgerichtshof und von Spezialsenaten bei Oberlandesgerichten dokumentiert dies anschaulich.

Von Seiten der Wissenschaft beschäftigt sich ebenfalls eine immer größere Zahl von Universitätslehrern mit bankrechtlichen Fragestellungen.

Von verschiedenen Seiten war der Wunsch laut geworden, diesem Gebiet in seiner speziellen Verbindung von Wissenschaft und Praxis auch organisatorisch das gebührende Gewicht zukommen zu lassen.

Deshalb wurde eine "Bankrechtliche Vereinigung-Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V." am 08. September 1989 (Vereinsregister) gegründet mit Sitz in Frankfurt am Main. Ihr Zweck ist es, die wissenschaftliche Behandlung aller das Bankrecht betreffenden Fragen zu fördern. Die Vereinigung verfolgt dieses Ziel, indem sie u.a. Juristen aller Berufsrichtungen miteinander ins Gespräch bringt, um im Rahmen von Vortragsveranstaltungen und in sonstiger Weise einen Gedankenaustausch über nationale und internationale bankrechtliche Fragen zu ermöglichen und auf diesem Wege bankrechtliche Veröffentlichungen zu fördern. Die Vereinigung ist als gemeinnützig anerkannt. Mitglied kann jede dem Bankrecht nahe stehende natürliche oder juristische Person aus Wissenschaft, Wirtschaft, Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung werden.